Da die Ampeln den Verkehr maßgeblich regeln, enthält der Strafenkatalog des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) viele Fälle für das Überfahren roter Ampeln.
Wer eine rote Ampel überfahren hat, kann sich auf jeden Fall auf ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg gefasst machen. Ob ein Fahrverbot dazu kommt, hängt davon ab wie, lange die Ampel schon rot war.
Ob man beim Überfahren der roten Ampel geblitzt wurde oder nicht, ist eigentlich unerheblich. Es kommt höchstens noch eine Strafe wegen zu schnellen Fahrens hinzu.
Bußgeldtabelle
Tatbestand | Euro | Punkte | Fahrverbot |
Rote Ampel überfahren Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt. | 90 | 3 | 0 |
Ampel bei Rot überfahren mit Gefährdung | 200 | 4 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem “Rot” überfahren. | 200 | 4 | 1 Monat |
Rote Ampel überfahren die schon länger als 1 Sekunde rot war und dabei andere gefährdet. | 320 | 4 | 1 Monat |
Rote Ampel die schon länger als 1 Sekunde war und mit Sachbeschädigung. | 360 | 4 | 1 Monat |
Vor dem Rechtsabbiegen bei rotem Licht mit grünem Pfeilschild nicht angehalten. | 50 | 3 | 0 |
Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den freigegebenen Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf Radwegfurten behindert oder gefährdet. | Behindert = 50 Gefährdet = 75 | 3 | 0 |
Weitere Strafen und Tatbestände im Bußgeldkatalog
Die Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog. Alle Berechnungen beziehen sich auf PKWs, Stand 17.06.2009. Weitere Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Was ist wenn ich eine Rote Ampel in der probezeit überfahre?
Das es sich um einen A Verstoß wirst das vergehen wie bei jedem anderem Autofahrer geahndet (also 90 € und 3 Punkte). Der einzige unterschied ist, das deine Probezeit sich um 2 Jahre verlängert. Danach droht der Führerscheinentzug und der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung (mpu). Ein Aufbauseminar für Fahranfänger kostet zwischen 150 und 400 Euro.
Urteile zum Rotlichtverstoß
Ein Autofahrer war an einer Ampel bei „Grün“ angefahren, musste dann aber wieder anhalten, weil der kreuzende Verkehr noch nicht an ihm vorbei gefahren war. Er konnte erst wieder starten, als die Ampel erneut „Rot“ zeigte. Dies ist dennoch kein „qualifizierter Rotlichtverstoß“, urteilten die Richter. Grund: Die Ampel war außerhalb seines Sichtfeldes (hinter der haltelinie) und wird nicht als rote Ampel überfahren festgehalten.OLG Stuttgart, 4 U 118/03
Fester Grünpfeil an roter Ampel: durchfahren oder stehenbleiben?
Rechts abbiegen erlaubt: Dafür steht der bewährte feste Grünpfeil neben einer Ampelanlage. Fälschlicherweise glauben aber 41 Prozent der Deutschen, man müsse zuvor nicht anhalten, wie eine Studie von R+V24 zeigt. Ein gefährlicher Irrtum: „Der feste Grünpfeil ist mit einem Stopp-Schild vergleichbar“, so Andreas Tepe, Experte des Kfz-Direktversicherers: „Autofahrer verwechseln den festen Grünpfeil auf schwarzem Grund jedoch oft mit dem Ampelpfeil für Linksabbieger, bei dem sie freie Fahrt ohne Gegenverkehr haben.“ Besonders für unaufmerksame Fußgänger und unangepasst schnelle Radfahrer kann das gefährlich werden.
„Autofahrer müssen am festen Grünpfeil drei Sekunden anhalten und sich nach anderen Verkehrsteilnehmern sorgfältig umsehen“, postuliert Tepe. Fast der Hälfte der deutschen Autofahrer ist das jedoch nicht bekannt. Neben der Unfallgefahr muss beim Durchrollen mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 70 Euro gerechnet werden. Werden Andere gefährdet, können bis zu 150 Euro fällig werden. (dpp-AutoReporter/wpr)
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